EMEA

TEXAS INSTRUMENTS EMEA SALES GMBH („TI“)
VERKAUFSBEDINGUNGEN

1.  Geltungsbereich, Angebot und Annahme.

Bestellungen für WAREN, die auf TI.com getätigt werden, unterliegen den zusätzlichen Bedingungen, die im untenstehenden Anhang A – Zusätzliche Bedingungen für Transaktionen auf TI.com – aufgeführt sind.

WAREN sind nur für den gewerblichen Gebrauch und nicht für den persönlichen oder privaten Gebrauch durch Verbraucher bestimmt.

Angebote von TI sind freibleibend. Der KÄUFER kann im Rahmen dieser Verkaufsbedingungen ein Angebot zum Kauf von WAREN oder im Fall von EVALUIERUNGSWAREN ein Angebot zum Kauf und/oder unentgeltlichen Erwerb abgeben, indem er eine Bestellung bei TI aufgibt. TI kann Bestellungen nach freiem Ermessen annehmen oder ablehnen.

Für Bestellungen, die vom KÄUFER auf TI.com getätigt werden, dient die Bestellbestätigung durch TI nur Informationszwecken und stellt nicht die Annahme der Bestellung durch TI oder die Bestätigung eines Angebots zum Verkauf und/oder zur Lieferung von WAREN dar. Die Annahme erfolgt erst, wenn TI entweder (i) eine Bestätigung, dass die WAREN versendet wurde, oder (ii) eine ausdrückliche Annahmeerklärung übermittelt. Eine solche Annahme bezieht sich nur auf diejenigen WAREN, deren Versand bestätigt wurde oder die TI in einer ausdrücklichen Annahmeerklärung angegeben hat.

Diese Verkaufsbedingungen sind die einzigen Bedingungen, die für den Verkauf oder die Lieferung von WAREN durch TI an den KÄUFER gelten. Wenn TI ein Angebot des KÄUFERS annimmt, gilt diese Annahme ausschließlich zu diesen Verkaufsbedingungen. Zusätzliche oder abweichende vom KÄUFER vorgeschlagene Bedingungen, einschließlich in der Bestellung des KÄUFERS genannter Geschäftsbedingungen, lehnt TI hiermit ab, es sei denn, TI stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu. Solche Geschäftsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn TI eine Bestellung in Kenntnis solcher widersprechenden Bestimmungen ausführt, ohne diese ausdrücklich zurückzuweisen.

In Großbuchstaben verfasste Begriffe haben die unter „Begriffsbestimmungen“ am Ende der nachfolgenden Ziff. 19 angegebene Bedeutung. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Bestellungen des KÄUFERS.

TI kann jederzeit vor Annahme des Angebots des KÄUFERS die Bestellung aus beliebigem Grund ablehnen, zurückweisen, stornieren oder beschränken, insbesondere in den folgenden Fällen: wenn die WARE nicht verfügbar ist; wenn TI feststellt, dass die WARE beschädigt ist und repariert werden muss; bei Fehlern in Bezug auf Produkt- oder Preisinformationen; oder wenn TI (oder seine autorisierten Geschäftspartner) Unsicherheiten in Bezug auf Kreditwürdigkeit oder Betrugsbekämpfung festgestellt hat. In diesem Fall wird der KÄUFER informiert, und werden dem KÄUFER ZAHLUNGEN erstattet, soweit dieser solche in Bezug auf die betroffenen WAREN bereits geleistet hat.

2.  Preise.

TI kommuniziert seine Preise auf unterschiedliche Weise gegenüber Kunden (z. B. in Form von Angeboten) und bestimmt die Verkaufspreise jeweils mit der Bestellbestätigung. Bis zur Lieferung kann TI die Preise wegen Änderungen der Spezifikationen, Mengen, Versandkonditionen, gewünschten Liefertermine oder aufgrund von sonstigen nicht von TI zu vertretenden und nicht vernünftigerweise vorhersehbaren Umständen (insbesondere nicht nur unwesentliche Kostenänderungen aufgrund von Tarifvereinbarungen, Änderungen der Steuerbelastungen, Änderungen der Preise für Rohstoffe und sonstige Ausgangsmaterialien, Preisänderungen von Unterlieferanten, Währungsschwankungen) nach billigem Ermessen ändern. Es gilt jeweils der am Versanddatum gültige und in der Rechnung von TI angegebene Endpreis. Sofern nicht abweichend vereinbart, verstehen sich sämtliche Preise in US-Dollar und sind ZAHLUNGEN in US-Dollar zu leisten.

Für über TI.com getätigte Bestellungen gelten die zusätzlichen Bedingungen in Anhang A.

3.  Lieferung und Eigentumsvorbehalt.

3.1 Sofern TI dem KÄUFER nichts anderes mitteilt, erfolgen Lieferungen frei Frachtführer (FCA Incoterms 2010) am von TI benannten Versandort. Die Gefahr der Beschädigung und des zufälligen Untergangs geht mit der Anlieferung am von TI benannten Versandort auf den KÄUFER über. Spätere Verluste oder Beschädigungen lassen die Pflichten des KÄUFERS unberührt.

Die Kosten für Fracht und Versicherung nach Anlieferung am von TI benannten Versandort trägt allein der KÄUFER; wenn bei TI solche Fracht- oder Versicherungskosten anfallen, hat der KÄUFER TI diese Kosten umgehend zu erstatten.

Soweit TI den KÄUFER nicht abweichend informiert hat, ist der KÄUFER Einführer der WAREN, trägt der KÄUFER alle Einfuhrabgaben, Steuern und sonstigen entstehenden Kosten und ist der KÄUFER für die Beschaffung aller erforderlichen Erlaubnisse oder Genehmigungen verantwortlich. TI ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies dem KÄUFER zumutbar ist, insbesondere wenn die Lieferung der übrigen Waren sichergestellt ist und dem KÄUFER dadurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht.

TI teilt dem KÄUFER ein VORAUSSICHTLICHES VERSANDDATUM mit. VORAUSSICHTLICHE VERSANDDATEN sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden schriftlich von TI als verbindlich bestätigt. TI haftet nicht für Schäden, Verluste oder Kosten, die dem KÄUFER dadurch entstehen, dass TI ein unverbindliches VORAUSSICHTLICHES VERSANDDATUM nicht einhält.

3.2 Alle an den KÄUFER gelieferten WAREN bleiben Eigentum von TI („VORBEHALTSWARE“), bis alle zum Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Forderungen von TI aus mit dem KÄUFER getätigten Geschäften vollständig beglichen sind. Der KÄUFER ist berechtigt, VORBEHALTSWARE im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er nicht gegenüber TI in Zahlungsverzug gerät. Zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der VORBEHALTSWARE ist der KÄUFER nicht berechtigt.

Die dem KÄUFER aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z. B. unerlaubte Handlung) bezüglich der VORBEHALTSWARE erwachsenden Forderungen tritt der KÄUFER bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der VORBEHALTSWARE an TI ab. Dies gilt auch für die Saldoforderung aus einem vereinbarten Kontokorrent. TI ermächtigt den KÄUFER, die an TI abgetretenen Forderungen für Rechnung von TI im eigenen Namen einzuziehen. TI ist berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und die Offenlegung der dem KÄUFER erwachsenden Forderungen zu verlangen, wenn der KÄUFER in Zahlungsverzug gerät, wenn gegen den KÄUFER die Einzelzwangsvollstreckung betrieben wird, wenn eine erhebliche Vermögensverschlechterung eintritt oder im Falle eines Insolvenzverfahrens.

Bei Zugriffen Dritter auf die VORBEHALTSWARE hat der KÄUFER auf das Eigentum von TI hinzuweisen und TI unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht ist TI berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den KÄUFER sofort geltend zu machen. Soweit die Lieferung noch nicht erfolgt ist, kann TI nach seiner Wahl sofort oder Zug um Zug gegen ZAHLUNG liefern.

Die etwaige Be- oder Verarbeitung der VORBEHALTSWARE nimmt der KÄUFER für TI vor. TI erwirbt Eigentum in Höhe des bei Be- oder Verarbeitung bestehenden Marktwertes der VORBEHALTSWARE.

Wird die VORBEHALTSWARE mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so erwirbt TI Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der VORBEHALTSWARE zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Vermischung oder Verbindung. Ist bei der Verarbeitung ein anderer Gegenstand als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der KÄUFER, soweit ihm die neue Sache gehört, TI daran Miteigentum im Verhältnis des Wertes der VORBEHALTSWARE zum Wert der neuen Sache einräumt.

Bei Verstößen des KÄUFERS gegen eine Bestellung, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist TI zur Rücknahme der VORBEHALTSWARE berechtigt, ohne eine Nachfrist setzen zu müssen. Der KÄUFER ist zur Herausgabe der VORBEHALTSWARE verpflichtet. TI ist berechtigt, zur Rücknahme der VORBEHALTSWARE die Räume des KÄUFERS zu betreten, in denen die VORBEHALTSWARE lagert, und die VORBEHALTSWARE sodann für TI zu lagern oder lagern zu lassen.

Die Rücknahme der VORBEHALTSWARE erfordert nicht TIs Rücktritt vom Vertrag; ein Rücktritt vom Vertrag liegt nur dann vor, wenn TI diesen ausdrücklich erklärt

3.3 Sofern TI dem KÄUFER nichts anderes mitteilt, geht vorbehaltlich Ziff. 3.2 bei Beförderung durch internationale Gewässer oder durch den internationalen Luftraum das Eigentum an den WAREN auf den KÄUFER unmittelbar nach dem Zeitpunkt über, in dem diese das Staatsgebiet des Versandortes von TI verlassen haben. Bei Inlandsversand und bei internationalem Versand, bei dem keine internationalen Gewässer und kein internationaler Luftraum passiert werden, geht das Eigentum vorbehaltlich Ziff. 3.2 mit Übergabe an den Frachtführer des KÄUFERS oder die vom KÄUFER benannte Person am Versandort von TI auf den KÄUFER über.

3.4 Für über TI.com getätigte Bestellungen gelten die zusätzlichen Bedingungen in Anhang A.

4.  Stornierung und Änderung von Lieferterminen.

Der KÄUFER kann Bestellungen für WAREN, WAFER-PRODUKTE und DIE-PRODUKTE zu folgenden Bedingungen stornieren oder umterminieren:

Tag der Kundenanfrage
STANDARD PRODUKT
Nicht-Standard-Produkte
< 30 TAGE vor ESD nicht möglich
nicht möglich
30-90 TAGE vor ESD möglich nicht möglich
> 90 TAGE or ESD
möglich Nur mit Zustimmung von TI. TI verlangt ggf. eine Vergütung

Bestellungen für EVALUIERUNGSWAREN können vom KÄUFER nicht storniert oder neu terminiert werden.

Unbeschadet der oben genannten Regelung können für bestimmte WAREN abweichende Bedingungen gelten, die TI dem KÄUFER spätestens mit Annahme der Bestellung mitteilen wird. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

5.  Zahlungsbedingungen.

Soweit vereinbart sind ZAHLUNGEN innerhalb von dreißig (30) TAGEN ab Datum der von TI gestellten Rechnung fällig. TI ist jederzeit berechtigt, den Kreditrahmen oder die Zahlungsbedingungen zu ändern oder zu widerrufen, wenn dies nach billigem Ermessen von TI aufgrund der Finanzlage des KÄUFERS oder seinem bisherigen Zahlungsverhalten geboten erscheint. Leistet der KÄUFER oder ein mit dem KÄUFR verbundenes Unternehmen eine ZAHLUNG bei Fälligkeit nicht, sind TI und mit TI verbundene Unternehmen berechtigt, die Erfüllung aller Vereinbarungen auszusetzen, auch die Lieferung offener Bestellungen zurückzuhalten und nach dem fruchtlosen Verstreichen einer angemessenen Nachfrist zu stornieren, sofern eine solche Nachfrist nicht entbehrlich ist. TI haftet nicht für Kosten oder Verluste, die aus einer solchen Aussetzung oder Stornierung wegen vom KÄUFER nicht geleisteter ZAHLUNGEN entstehen, und der KÄUFER hat TI von solchen Kosten und Verlusten freizustellen. Der KÄUFER darf an ZAHLUNGEN keine Abzüge wegen unerledigter Streitigkeiten vornehmen. Auf rückständige Beträge kann TI vom KÄUFER Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen.

Für über TI.com getätigte Bestellungen gelten die zusätzlichen Bedingungen in Anhang A.

6.  Steuern.

Preise verstehen sich jeweils zuzüglich Steuern und sonstigen Abgaben (z.B. Verkaufssteuern, Umsatzsteuern, Steuern auf Waren und Dienstleistungen). Für die Zahlung aller anfallenden Steuern und sonstigen Abgaben ist allein der KÄUFER verantwortlich. Soweit gesetzlich erforderlich, wird TI Umsatz- und Verkaufssteuern dem Kaufpreis aufschlagen, und der KÄUFER wird diese Steuern bezahlen, es sei denn, der KÄUFER legt TI eine ordnungsgemäße Steuerbefreiungsbescheinigung für diese Steuern vor. Wenn der KÄUFER gesetzlich verpflichtet ist, von seinen an TI geleisteten ZAHLUNGEN irgendwelche Steuern einzubehalten, hat der KÄUFER alle angemessenen Schritte zu unternehmen, um solche Quellensteuern so gering wie möglich zu halten, TI eine Quittung oder einen Beleg für die Zahlung dieser Steuern zukommen zu lassen und den Betrag der Quellensteuern an TI zu erstatten, so dass TI eine ZAHLUNG in Höhe des vollen Rechnungsbetrages erhält.

7.  Höhere Gewalt und Lieferengpässe.

TI verletzt Verpflichtungen nicht und haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung, wenn dies durch ein Ereignis höherer Gewalt oder andere außerhalb der Kontrolle von TI liegende Umstände bedingt ist, unabhängig davon, ob diese vorhersehbar waren. Dies umfasst unter anderem Engpässe bei Personal, Energie, Treib- und Brennstoffen, Materialien und Ausrüstung, technische oder Produktionsausfälle, Krieg, Unruhen, Epidemien, Pandemien, hoheitliche Maßnahmen, Gesetze oder Vorschriften einschließlich gerichtlicher Verfügungen oder Erlasse, Ausfälle von Kommunikationsnetzen oder der Energieversorgung, Arbeitskampf, Naturkatastrophen, Feuer, Hochwasser, Erdbeben, Explosion, Terrorakte oder Naturereignisse. Bei Produktions- oder Lieferengpässen kann TI WAREN und die Lieferungen nach seinem eigenen Ermessen zuteilen.

8.  Gewährleistungen und Rechtsbehelfe.

8.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen der Ziff. 8.2 bis 8.5, Ziff. 9 und Ziff. 11 gewährleistet TI dem KÄUFER, dass im Zeitpunkt des Gefahrübergangs: (i) jedes PRODUKT den von TI veröffentlichten SPEZIFIKATIONEN für das betreffende PRODUKT entspricht, wobei eine Verjährungsfrist für Mängelrechte von zwölf (12) Monaten nach Lieferung des betreffenden PRODUKTS durch TI oder einen von TI autorisierten Distributor gilt; (ii) jedes WAFER-PRODUKT und DIE-PRODUKT den von TI veröffentlichten SPEZIFIKATIONEN für das betreffende Produkt entspricht, wobei eine Verjährungsfrist für Mängelrechte von dreißig (30) TAGEN nach Lieferung des betreffenden Produkts durch TI oder einen von TI autorisierten Distributor gilt; und (iii) jedes EVALUIERUNGSKIT frei von Sachmängeln ist, wobei eine Verjährungsfrist für Mängelrechte von neunzig (90) TAGEN nach Lieferung des betreffenden Produkts durch TI oder einen von TI autorisierten Distributor gilt.

Dessen ungeachtet haftet TI nicht für Mängel an WAREN, wenn:

(a) der Mangel durch Nachlässigkeit, unsachgemäße Verwendung oder unsachgemäße Behandlung durch andere als TI verursacht wurde, einschließlich unsachgemäßer Lagerung, Installation oder Prüfung, Verwendung von EVALUIERUNGSWAREN unter Nichtbeachtung der Anweisungen im Benutzerhandbuch, oder WAREN nach Gefahrübergang von TI auf den KÄUFER in irgendeiner Weise durch den KÄUFER oder Dritte geändert oder abgewandelt wurden;

(b) ein Mangel auf der Konstruktion des KÄUFERS oder den von ihm zu den betreffenden WAREN erteilten Spezifikationen oder Anweisungen oder falscher Auslegung des Systems beruht; oder 

(c) der KÄUFER nicht fristgemäß gezahlt hat. 

Produktionstests und sonstige Qualitätskontrollen erfolgen nur, soweit TI dies für erforderlich hält. Dem KÄUFER ist bekannt, dass TI nicht notwendigerweise alle Parameter einer jeden WARE testet.

Ansprüche des KÄUFERS gegen TI gemäß dieser Ziff. 8 sind ausgeschlossen, wenn der KÄUFER erkennbare Mängel der WARE nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen ab Lieferung und verdeckte Mängel nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Entdeckung gegenüber TI rügt.

8.2 TI wird nach eigener Wahl den Mangel auf eigene Kosten beseitigen oder Ersatz für die WARE liefern („NACHERFÜLLUNG“). Anstelle der NACHERFÜLLUNG kann TI die mangelhafte WARE zurückzunehmen und dem KÄUFER den Kaufpreis erstatten. Die NACHERFÜLLUNG erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Schlägt die NACHERFÜLLUNG endgültig fehl, ist der KÄUFER berechtigt, von der jeweiligen Bestellung zurückzutreten; der Anspruch auf Preisminderung ist ausgeschlossen. Weitergehende Mängelansprüche aller Art sind ausgeschlossen. Etwaige beschränkte Schadensersatzansprüche nach Maßgabe von Ziff. 11 bleiben davon unberührt. 

8.3 Erfüllungsort der NACHERFÜLLUNG durch TI ist der Geschäftssitz von TI. Ansprüche des KÄUFERS wegen zur NACHERFÜLLUNG notwendiger Aufwendungen, insbesondere Transport-, Reise-, Lohn- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit sie dadurch entstehen, dass die WARE an einen anderen Ort als den vereinbarten Lieferort verbracht wird. Ebenfalls ausgeschlossen ist der Ersatz von Aus- und Einbaukosten für die mangelhafte WARE. TI kann diese Kosten dem KÄUFER in Rechnung stellen. Der KÄUFER kann solche Kosten nur als Schadensersatz nach Maßgabe von Ziff. 11 geltend machen.

8.4 TI kann dem KÄUFER gegenüber technische, Applikations- oder Konstruktionsunterstützung (einschließlich Referenzdesigns), Unterstützung zur Einschätzung von Qualitätskriterien, Zuverlässigkeitsdaten oder andere Hilfen erbringen. Der KÄUFER erkennt an, dass die oben genannten Gewährleistungen von TI durch die Erbringung dieser Unterstützungsleistungen weder erweitert noch geändert werden und durch deren Erbringung für TI keine weiteren Pflichten oder Verbindlichkeiten entstehen. 

8.5 Die in Ziff. 8.1 genannte Verjährungsfrist gilt nicht in folgenden Fällen: (i) Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, (ii) Mängel, für die eine Beschaffenheitsgarantie gegeben wurde (in diesem Fall gelten die Bestimmungen der Garantie, einschließlich der sich aus der Garantie ggf. ergebenden Verjährungsfrist), (iii) arglistig verschwiegene Mängel, (iv) Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, (v) Vorsatz und (vi) grobe Fahrlässigkeit seitens Organen oder leitender Angestellter von TI. Bei reparierten WAREN läuft die ursprüngliche Verjährungsfrist ab Rückgabe der reparierten WAREN an den KÄUFER weiter. Das Gleiche gilt für nachgelieferte WAREN.

9.  Verantwortlichkeit des KÄUFERS; EVALUIERUNGSWAREN.

9.1 Allgemeine Bestimmungen. Der KÄUFER ist allein für seine Produkte und Anwendungen verantwortlich. Dazu gehören (1) die Auswahl und Verwendung von WAREN, die für seine Produkte und Anwendungen geeignet sind, (2) die Entwicklung, Validierung und Test seiner Produkte und Anwendungen und (3) die Sicherstellung, dass seine Produkte und Anwendungen den geltenden Standards und allen Sicherheits-, behördlichen oder sonstigen Anforderungen entsprechen. Unabhängig von Informationen oder Unterstützung, die TI zur Verfügung stellt, bleibt der KÄUFER allein verantwortlich für seine Produkte und Anwendungen, einschließlich, ohne hierauf beschränkt zu sein, in dem Fall, dass TI ein Muster oder einen Designvorschläge zur Verfügung stellt oder eine WARE damit bewirbt, mit einen Industrie- oder proprietären Standard konform zu sein, einen solchen einhalten zu können oder dazu in der Lage zu sein, die Produkte und Anwendungen des Käufers dabei zu unterstützen, einen Industrie- oder proprietären Standard zu erfüllen. Der KÄUFER übernimmt alle Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von WARE in seinen Produkten und Anwendungen. TI haftet nicht für die Verwendung von WAREN in Produkten und Anwendungen des KÄUFERS, einschließlich, ohne hierauf beschränkt zu sein, in den Fällen, in denen eine Fehlfunktion einer WARE erhebliche Sachschäden, schwere Umweltschäden, Personenschäden oder Todesfälle, wie z. B. in kritischen medizinischen Geräten, verursachen kann. Der KÄUFER erklärt, dass er angemessene Sicherheitsvorkehrungen treffen wird, die gefährliche Folgen von Fehlern in seinen Produkten und Anwendungen zu antizipieren und zu minimieren. 

9.2 Nutzung von EVALUIERUNGSWAREN. EVALUIERUNGSWAREN sind ausschließlich für Produkt- und/oder Softwareentwickler für Forschungs- und Entwicklungszwecke zur Durchführung von Machbarkeitsbewertungen, Experimenten und wissenschaftlichen Analysen mit TI PRODUKTEN bestimmt.  EVALUIERUNGSWAREN haben ggf. keine direkte Funktion und dürfen nicht in Produktionsanwendungen, Produktionstestplattformen oder als Prüfgeräte verwendet werden. Der KÄUFER darf EVALUIERUNGSWAREN nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von TI für Feldtests (d. h. zur Erprobung von Anwendungen des KÄUFERS) verwenden. EVALUIERUNGSWAREN sind nicht für den Gebrauch durch Verbraucher oder Haushalte bestimmt.

9.3 Freistellung durch den KÄUFER. Der Käufer verpflichtet sich, TI Freistellungsempfänger gegen alle Schäden, Kosten, Verluste und/oder Verbindlichkeiten (einschließlich Anwaltskosten) vollständig zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten, die aus der Verantwortung des KÄUFERS für seine Produkte und Anwendungen gemäß und/oder aus der Nichteinhaltung von Abschnitt 9 entstehen, unabhängig davon, ob diese teilweise aus der Fahrlässigkeit von TI oder aus anderen Gründen entstehen 

10.  Schutzrechte.

10.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziff. 8, 9, 10-2 bis 10.4 und 11 verteidigt TI den KÄUFER gegen alle gegen den KÄUFER erhobenen bzw. eingeleiteten Forderungen, Klagen oder Ansprüche, soweit diese auf dem Vorwurf beruhen, dass von TI hergestellte und an den KÄUFER gelieferte PRODUKTE oder DIE-PRODUKTE unmittelbar ein US-amerikanisches, kanadisches oder japanisches Patent, Urheberrecht oder Geschäftsgeheimnis oder ein Patent, Urheberrecht oder Geschäftsgeheimnis eines EU-Mitgliedsstaates (ausgenommen Gebrauchsmuster) verletzt („FREIZUSTELLENDER ANSPRUCH“), und TI stellt den KÄUFER von allen Schäden, Verlusten oder Kosten (ausgenommen Folgeschäden und Entschädigungen mit Strafzweck [exemplary damages]) für FREIZUSTELLENDE ANSPRÜCHE, die dem KÄUFER rechtskräftig auferlegt wurden oder denen TI im Rahmen einer vergleichsweisen Beilegung eines FREIZUSTELLENDEN ANSPRUCHS zugestimmt hat. 

TI ist zur Verteidigung oder Freistellung des KÄUFERS nicht verpflichtet, wenn der KÄUFER nicht: 

(a) TI umgehend unter Vorlage einer Kopie der Forderung, der Klagen oder des Verfahrens über den FREIZUSTELLENDEN ANSPRUCH informiert; 

(b) alle in seinem Besitz, seiner Obhut oder seinem Einflussbereich befindlichen Beweise an TI übergibt, und 

(c) TI bei der Verteidigung gegen einen FREIZUSTELLENDEN ANSPRUCH und allen Verhandlungen über eine vergleichsweise Beilegung angemessen unterstützt und TI die alleinige Kontrolle über die Verteidigung überlässt. Der KÄUFER verpflichtet sich, TI die Geltendmachung aller dem KÄUFER gegen einen FREIZUSTELLENDEN ANSPRUCH zur Verfügung stehenden Einreden zu ermöglichen, insbesondere alle eventuellen Lizenzen oder Optionen zur Lizenznahme bzw. Unterlizenznahme an geistigen Eigentumsrechten, die Gegenstand eines solchen FREIZUSTELLENDEN ANSPRUCHS sind. Der KÄUFER hat das Recht, sich mit einem eigenen Rechtsbeistand seiner Wahl auf eigene Kosten an der Verteidigung zu beteiligen. 

Diese Ziff. 10.1 gilt nicht für EVALUIERUNGSWAREN und WAFER-PRODUKTE.

10.2 Wenn TI zur Verteidigung des KÄUFERS gemäß Ziff. 10.1 verpflichtet ist, kann TI, ohne jedoch dazu verpflichtet zu sein:

(a) eine Lizenz erwerben, die dem KÄUFER die weitere Nutzung der PRODUKTE oder DIE-PRODUKTE erlaubt; 

(b) die PRODUKTE oder DIE-PRODUKTE austauschen oder so abändern, dass keine Schutzrechtsverletzung mehr besteht, ohne dabei jedoch die Funktionalität der PRODUKTE oder DIE-PRODUKTE wesentlich zu beeinträchtigen; oder 

(c) wenn weder (a) noch (b) für TI mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich ist, kann TI den Verkauf der PRODUKTE oder DIE-PRODUKTE an den KÄUFER einstellen, ohne damit den vorliegenden Vertrag zu verletzen. 

Wenn TI sich für eine der vorstehend unter (a) und (b) genannten Möglichkeiten entscheidet, ist die Verpflichtung von TI gemäß Ziff. 10.1 – abgesehen von dem KÄUFER ggf. vor Ergreifung dieser Maßnahmen durch TI entstandenen Schäden, Verlusten oder Kosten (ausgenommen Folgeschäden und Entschädigungen mit Strafzweck [exemplary damages]) – hinsichtlich des betreffenden FREIZUSTELLENDEN ANSPRUCHS damit vollständig erfüllt. Wenn TI sich für die vorstehend unter (c) genannte Möglichkeit entscheidet, ist die Freistellungsverpflichtung von TI aus dem vorliegenden Vertrag ungeachtet eventueller weiterer Forderungen damit vollständig erfüllt und der KÄUFER hat alle noch in seinem Besitz, in seiner Obhut oder in seinem Einflussbereich befindlichen WAREN an TI zurückzugeben.

10.3 Ziff. 10.1 oder 10.2 finden keine Anwendung und TI haftet nach Ziff. 10.1 oder 10.2 nicht:

(a) wenn der KÄUFER die WAREN, die Gegenstand des FREIZUSTELLENDEN ANSPRUCHS ist, nicht innerhalb der letzten sechsunddreißig (36) Monate vor dem Tag, an dem der KÄUFER TI über den FREIZUSTELLENDEN ANSPRUCH informiert hat, erworben hat;

(b) wenn der KÄUFER die WAREN, die Gegenstand des FREIZUSTELLENDEN ANSPRUCHS sind, nicht umgehend in voller Höhe bezahlt hat;

(c) wenn der FREIZUSTELLENDE ANSPRUCH dadurch entstanden ist, dass der KÄUFER oder ein Kunde des KÄUFERS eine Forderung oder Klage oder ein Verfahren gegen einen Dritten erhoben bzw. eingeleitet hat;

(d) für Kosten, Verluste oder Schäden, die sich aufgrund von vorsätzlichen Handlungen des KÄUFERS oder einer vom KÄUFER ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von TI eingegangenen vergleichsweisen Einigung ergeben; und

(e) soweit ein FREIZUSTELLENDER ANSPRUCH darauf basiert, dass 

 i.  der KÄUFER die WAREN in Kombination mit anderen Produkten, Gegenständen, mit anderer Software oder Ausrüstung verwendet;

 ii.  der KÄUFER die WAREN innerhalb eines Prozesses, u. a. eines Fertigungsprozesses, verwendet;

iii.  der KÄUFER Änderungen an den WAREN vornimmt;

iv.  TI das spezielle Design, die Anweisungen oder die Spezifikationen des KÄUFERS befolgt; oder

v.  TI eine Industrienorm oder einen Unternehmensstandard befolgt oder der KÄUFER die WAREN zur Implementierung solcher Normen oder Standards verwendet (die vorstehend unter (i) bis (v) genannten Ansprüche werden im Folgenden jeweils einzeln und zusammen als „SONSTIGE ANSPRÜCHE“ bezeichnet).

10.4 Der KÄUFER verteidigt TI gegen alle gegen TI erhobenen bzw. eingeleiteten Forderungen, Klagen oder Verfahren, soweit diese auf SONSTIGEN ANSPRÜCHEN beruhen, und der KÄUFER zahlt alle Schäden, Verluste oder Kosten (ausgenommen Folgeschäden und Entschädigungen mit Strafzweck [exemplary damages]) für SONSTIGE ANSPRÜCHE, die TI rechtskräftig auferlegt wurden oder denen der KÄUFER im Rahmen einer vergleichsweisen Beilegung eines SONSTIGEN ANSPRUCHS zugestimmt hat. TI hat das Recht, sich mit einem eigenen Rechtsbeistand seiner Wahl auf eigene Kosten an der Verteidigung zu beteiligen.

11.  Haftungsbegrenzung.

11.1 TI haftet nicht für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden, es sei denn, diese sind auf eine den Vertragszweck gefährdende Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht zurückzuführen, auf deren Erfüllung der KÄUFER regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit eines Beauftragten oder Mitarbeiters von TI verursacht wurden, der nicht Organ oder leitender Angestellter von TI ist.

11.2 In den Fällen der Ziff. 11.1 verjähren Schadensersatzansprüche vierundzwanzig (24) Monate nachdem sie entstanden sind und der KÄUFER davon Kenntnis erlangt hat. Unabhängig von der Kenntnis des KÄUFERS beträgt die Verjährungsfrist sechsunddreißig (36) Monate nach dem schädigenden Ereignis. Für Schadensersatzansprüche aufgrund von Mängeln gilt die Verjährungsfrist gemäß Ziff. 8.1 und 8.5.

11.3 Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen gelten nicht in folgenden Fällen: (i) Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, (ii) Mängel, für die eine Beschaffenheitsgarantie gegeben wurde (in diesem Fall gelten die Bestimmungen der Garantie, einschließlich der sich aus der Garantie ggf. ergebenden Verjährungsfrist), (iii) arglistig verschwiegene Mängel, (iv) Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, (v) Vorsatz und (vi) grobe Fahrlässigkeit seitens Organen oder leitender Angestellter von TI.

11.4 Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch im Falle etwaiger Schadensersatzansprüche des KÄUFERS gegen Organe, leitende Angestellte, Mitarbeiter oder Beauftragter von TI.

12.  Kein Verzicht auf Geltendmachung des Verzug.

Bei Verzug des KÄUFERS kann TI die Versendung weiterer Lieferungen verweigern. Wenn TI sich dafür entscheidet, weiterhin Lieferungen zu versenden, stellt dieses Handeln von TI keinen Verzicht auf die Geltendmachung des Verzugs dar, und die TI diesbezüglich zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe bleiben unberührt. Jede im Rahmen einer Bestellung vorgenommene Lieferung gilt als eigenständiger Verkauf und eigenständige Transaktion.

13.  Anwendbares Recht und Gerichtsstand.

Dieser Vertrag einschließlich seiner Auslegung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, ohne Bezugnahme auf die Kollisionsnormen. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet auf diesen Vertrag keine Anwendung. Nicht-ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ist München (Landgericht München I). Davon unbeschadet können alle Entscheidungen von jedem deutschen oder ausländischen Gericht vollstreckt werden, und TI kann bei jedem deutschen oder ausländischen Gericht eine einstweilige Verfügung erwirken.

14.  Ausfuhrkontrolle.

Die Ausfuhr, Wiederausfuhr und das Verbringen von Gütern können US-amerikanischen Ausfuhrkontrollvorschriften und Ausfuhrsanktionen sowie anderen anwendbaren nationalen oder internationalen Ausfuhrkontrollgesetzen und -vorschriften unterliegen. Der KÄUFER ist sich bewusst und bestätigt, dass: i)​ er alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften einhalten wird; ii)​ ohne vorherige Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen eine Ausfuhr, Wiederausfuhr, ein Verbringen oder ein Verkauf von Gütern an von den USA mit einem Embargo, Sanktionen oder Beschränkungen belegte Länder oder natürliche oder juristische Personen nicht erfolgen darf; und iii)​ er alle Personen, die Güter von ihm erhalten, auf die Einhaltung dieser Verpflichtungen hinweisen wird.

Der KÄUFER ist verpflichtet, WAREN weder direkt noch indirekt nach Russland oder für die Verwendung in Russland zu verkaufen, auszuführen oder wiederauszuführen.  Der KÄUFER hat TI sofort über jedwede Schwierigkeiten bei der Anwendung dieser Verpflichtung zu informieren. 

Ohne vorherige Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen von US-amerikanischen und sonstigen zuständigen Behörden darf der KÄUFER Güter nicht ausführen, wiederausführen, verbringen, erwerben oder veräußern (i)​ für eine militärische Endverwendung; (ii)​ an einen militärischen Endverwender; oder (iii)​ für das Design, die Entwicklung, die Herstellung von oder den Einsatz in atomaren, chemischen oder biologischen Waffen oder Trägertechnologien.  Weitere Informationen sind in Teil 744 der US Export Administration Regulations enthalten.

Jede Partei hat auf eigene Kosten die Genehmigungen für Aus- und Einfuhr einzuholen, die die jeweilige Partei zur Erfüllung ihrer Pflichten nach dieser Ziff. 14 benötigt. 

Der KÄUFER stellt TI und seine Beauftragten und Erfüllungsgehilfen vollständig von allen Schäden, Kosten, Verlusten und/​oder Verbindlichkeiten frei, die sich aus einem Verstoß gegen diese Ziff. 14 durch den KÄUFER ergeben. Falls eine erforderliche Genehmigung nicht eingeholt werden kann, oder falls der KÄUFER gegen diese Ziff. 14 verstößt, kann TI diesen Vertrag kündigen oder von ihm zurücktreten, und ist im Übrigen von der Erfüllung aller Verpflichtungen nach diesen Verkaufsbedingungen entbunden.  Warenklassifizierungen dienen lediglich Informationszwecken von TI und sind von Gewährleistungen und jedweden anderen Ansprüchen ausgeschlossen; der KÄUFER ist für die Erfüllung seiner Compliance-Verpflichtungen selbst verantwortlich.

Diese Ziff. 14 behält auch nach der Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses ihre Gültigkeit.

15.  Aufträge der US-Regierung.

Falls der KÄUFER beabsichtigt, WAREN bei der Ausführung eines Auftrages oder Unterauftrages der US-amerikanischen Regierung zu verwenden, der Bestimmungen der Beschaffungsverordnung der US-Bundesbehörden [Federal Acquisition Regulation – FAR] unterliegt, wird TI die in FAR 52.244-6 (Juli 2021) genannten Commercial-Item Flowdown-Bestimmungen für Unterauftragnehmer nur insoweit einhalten, als diese Bestimmungen für die Arten von WAREN gelten, die TI an den Käufer liefert. Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung mit TI getroffen und von TI unterzeichnet wurde, finden keinerlei andere FAR Regelungen, FAR Supplement Regelungen, oder sonstige Regeln der öffentlichen Beschaffung Anwendung. Insbesondere, und ohne die vorstehende Beschränkung zu berühren, stellt TI keine Kosten- oder Preisdaten zur Verfügung und unterstützt TI keine Kostenprüfungen oder Auditierungen, selbst wenn solche Regelungen im Auftrag oder Unterauftrag der US Regierung des KÄUFERS enthalten sind. 

Technische Daten und Computersoftware von TI werden grundsätzlich auf eigene Kosten von TI und nicht in Erfüllung eines Auftrags der US-Regierung entwickelt. TI behält sich sämtliche Eigentumsrechte an allen technischen Daten und Computersoftware vor, die dem KÄUFER im Rahmen eines Auftrags der US-Regierung zur Verfügung gestellt werden. Sofern nicht gesondert und ausdrücklich schriftlich von einem autorisierten TI-Vertreter vereinbart, erhalten weder die US-Regierung noch deren unmittelbaren oder mittelbaren Auftragnehmer im Rahmen eines Vertrags der US-Regierung Rechte an technischen Daten und Computersoftware von TI, die über die Rechte hinaus gehen, die den kommerziellen Kunden von TI an solchen technischen Daten und Computersoftware gewährt werden.

16.  Abtretung und Drittbegünstigte.

Dieser Vertrag kann vom KÄUFER nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von TI abgetreten werden. Eine ohne entsprechende Zustimmung erklärte Abtretung ist unwirksam. Andere Personen als der KÄUFER oder TI erlangen durch den vorliegenden Vertrag keinerlei Rechte, Vorteile oder Rechtsbehelfe. Die Pflichten von TI aus dem vorliegenden Vertrag können insgesamt oder teilweise auch von mit TI verbundenen Unternehmen oder Tochtergesellschaften von TI erfüllt werden.

17.  Vertraulichkeit.

Der KÄUFER erkennt an, dass die WAFER-MAPS und die Bereiche zwischen den einzelnen DIES, die sogenannten "scribe streets", in WAFER-PRODUKTEN vertrauliche Informationen enthalten. Der KÄUFER verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der WAFER-MAPS und der WAFER-PRODUKTE zu schützen und jegliche Offenlegung gegenüber Dritten zu unterlassen.

18.  Verfügbarkeit von EVALUIERUNGSWAREN.

TI behält sich das Recht vor, EVALUIERUNGSWAREN und/oder VORSERIENPRODUKTE jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern oder ihre Produktion einzustellen.

19.  Schlussbestimmungen.

Dieser Vertrag stellt die gesamte zwischen den Parteien zum Verkauf der WAREN getroffene Vereinbarung dar und ersetzt alle früheren (schriftlich oder mündlich) zwischen den Parteien zu diesem Gegenstand getroffenen Aussagen oder Vereinbarungen sowie alle diesbezüglichen früheren Zusagen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages oder der Verzicht auf Bestimmungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und der Unterschrift eines ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreters von TI. Auf elektronischem Wege übermittelte Mitteilungen, einschließlich E-Mails und/oder Mitteilungen über soziale Medien, erfüllen nicht das Erfordernis der Schriftform im Sinne dieser Bestimmung. Frühere regelmäßige Verhaltensweisen, allgemeine Handelsbräuche oder die Art und Weise der bisherigen Leistungserbringung sind für die Auslegung oder Ergänzung von Bestimmungen des vorliegenden Vertrages nicht relevant. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Verkaufsbedingungen und den Zusätzlichen Bedingungen in Anhang A haben die Zusätzlichen Bedingungen in Anhang A Vorrang und gelten für TI.com-Transaktionen. Für alle anderen Bestellungen gelten diese Verkaufsbedingungen ungeachtet aller davon abweichenden, diesen widersprechenden oder darüber hinausgehenden Geschäftsbedingungen, die möglicherweise in Bestellungen oder anderen Schriftstücken (insbesondere Datenblätter, Anwendungshinweise, Bestellbestätigungen und Online-Kommunikation) aufgeführt sind und nicht ausdrücklich in diesen Verkaufsbedingungen mit aufgenommen wurden. Die Überschriften im vorliegenden Vertrag dienen ausschließlich zu Verweiszwecken und haben keinen Einfluss auf den Inhalt oder die Auslegung dieses Vertrages.  Wenn eine Bestimmung dieses Vertrages von einem zuständigen Gericht für nicht durchsetzbar befunden wird, wird die betreffende Bestimmung so weit wie zulässig durchgesetzt, um den Willen der Parteien umzusetzen, und die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages bleiben uneingeschränkt in Kraft. 

Bezug über nicht autorisierte Quellen

Voraussetzung für den Erhalt der vollständigen Gewährleistung und Unterstützung ist, dass der Kunde die WAREN über die von TI autorisierten Quellen bezieht. Aufgrund der Unsicherheiten hinsichtlich Authentizität, Lagerung und Handhabung bietet TI keine Authentifizierung von WAREN oder Unterstützung für Produkte an, die nicht über von TI autorisierten Quellen bezogen wurden.

Begriffsbestimmungen

  • KÄUFER“ ist eine natürliche oder juristische Person, die WAREN direkt von TI kauft oder übernimmt.
  • „FREIZUSTELLENDER ANSPRUCH“ hat die in Ziff. 10.1 definierte Bedeutung.
  • „TAGE“ sind, sofern nichts anderes angegeben ist, jeweils Kalendertage.
  • „DIE“ sind einzelne integrierte Schaltkreise, die auf einem Halbleiter-Wafer aufgebaut sind.
  • „DIE-Produkte“ sind DIE, die den TI Probe Test bestanden haben.
  • Das „VORAUSSICHTLICHE VERSANDDATUM“ bzw. „ESD“ ist das Datum, an dem TI nach eigener Einschätzung das PRODUKT voraussichtlich von dem betreffenden TI-Standort aus versenden wird.
  • „EVALUIERUNGSWAREN“ bezeichnet ein EVALUIERUNGSKIT, ein VORSERIENPRODUKT und/oder ein SAMPLE.  Zur Klarstellung:  der Begriff „EVALUIERUNGSWAREN“ umfasst insbesondere Folgendes nicht: PRODUKTE, Dienstleistungen, Marketingmaterial, Software sowie WAFER-PRODUKTE und DIE-PRODUKTE.
  • „EVALUIERUNGSKIT“ bezeichnet eine elektronische Baugruppe, die dem KÄUFER zur Verwendung in einem Forschungs- und Entwicklungsumfeld außerhalb von TI verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt wird, um die Machbarkeitsbewertung, Experimente oder wissenschaftliche Analysen, die hauptsächlich TI-Produkte betreffen, zu erleichtern. Der Begriff „EVALUIERUNGSKIT“ umfasst Evaluierungskits, Evaluierungsmodule (EVMs), Evaluierungsplatinen, Entwicklungskits und Emulatoren sowie "as-built" Referenzdesigns.
  • „BESCHAFFUNGSVORSCHRIFTEN DER US-REGIERUNG“ hat die in Ziff. 15 definierte Bedeutung.
  • „WAREN“ sind PRODUKTE, EVALUIERUNGSWAREN, DIE-PRODUKTE und/oder WAFER-PRODUKTE.
  • „VORBEHALTSWARE“ hat die in Ziff. 3.2 definierte Bedeutung.
  • „LEBENSKRITISCHE MEDIZINGERÄTE“ sind medizinische Geräte, deren Ausfall zu schweren oder tödlichen Verletzungen führen würde (z. B. Lebenserhaltungssysteme, Herzschrittmacher, Defibrillatoren, Neurostimulatoren und Implantate). Zu solchen Geräten gehören unter anderem alle Medizinprodukte, die von der U.S. Food and Drug Administration als „Class III devices“ klassifiziert sind, sowie Geräte gemäß entsprechenden Klassifizierungen außerhalb der USA.  
  • „NON-STANDARD PRODUKTE“ sind PRODUKTE, DIE-PRODUKTE oder WAFER-PRODUKTE, die von TI als solche bezeichnet werden. Dazu zählen sowohl auf die Bedürfnisse eines Kunden individuell zugeschnittene Produkte als auch nicht individuell gefertigte Produkte, die primär von einem Kunden bezogen werden.
  • „SONSTIGER ANSPRUCH“ hat die in Ziff. 10.3(e) definierte Bedeutung
  • „ZAHLUNG“ bedeutet, dass TI am oder vor dem Fälligkeitsdatum auf seinem Bankkonto einen Eingang sofort verfügbarer Mittel vom KÄUFER verzeichnen kann.
  • „VORSERIENPRODUKT“ ist ein integrierter Schaltkreis im Package, der von TI noch nicht vollständig qualifiziert und auf den Markt gebracht wurde und für den die Qualitätssicherung, Zuverlässigkeitsprüfung und/oder Prozessqualifizierung möglicherweise noch nicht abgeschlossen sein können. Der Begriff „VORSERIENPRODUKT“ umfasst Prototypen, experimentelle Bausteine sowie Teile, die in TI-Datenblättern als „Vorserie“ oder „Vorschau“ bezeichnet werden. Zur Klarstellung: der Begriff „VORSERIENPRODUKT“ umfasst insbesondere Folgendes nicht: Dienstleistungen, Referenzdesigns, Marketingmaterialien, Software, WAFER-PRODUKTE, DIE-PRODUKTE und Evaluierungsmodule (EVMs). Wenn TI solche Lieferungen und Leistungen gegenüber dem KÄUFER erbringt, gelten dafür gesonderte Bedingungen.
  • „PRODUKT“ ist ein integrierter Schaltkreis im Package, der von TI qualifiziert und auf den Markt gebracht wurde. Zur Klarstellung: der Begriff „PRODUKT“ umfasst insbesondere Folgendes nicht: Dienstleistungen, Referenzdesigns, Marketingmaterialien, Software, EVALUIERUNGSWAREN (einschließlich TIs SAMPLE-Programm), WAFER-PRODUKTE und DIE-PRODUKTE.
  • „SAMPLES“ sind PRODUKTE oder VORSERIENPRODUKTE, die TI dem KÄUFER zur Evaluierung oder für Testzwecke kostenlos zur Verfügung stellt
  • „SPEZIFIKATION“ sind alle im jeweils aktuellen offiziellen Datenblatt (unter Berücksichtigung aller Errata) zu dem betreffenden PRODUKT, DIE-PRODUKT oder WAFER-PRODUKTE aufgeführten messbaren elektrischen und physikalischen Eigenschaften eines bestimmten Produkts.
  • „STANDARDPRODUKTE“ sind PRODUKTE, DIE-PRODUKTE oder WAFER-PRODUKTE, die von TI als solche bezeichnet werden. Dazu zählen Katalog-Produkte, die vielen Kunden angeboten und/oder verkauft werden.
  • „NACHERFÜLLUNG“ hat die in Ziff. 8.2 definierte Bedeutung.
  • „TI FREISTELLUNGSEMPFÄNGER“ sind Texas Instruments Incorporated, einschließlich der hiermit verbundenen Unternehmen, sowie deren Mitarbeiter, Organmitglieder, Vertreter und Bevollmächtigten.
  • „WAFER-MAP“ bezeichnet ein Dokument, das verwendet wird, um DIE-PRODUKTE von solchen DIES zu unterscheiden, welche den TI Probe Test für ein bestimmtes WAFER-PRODUKT nicht bestanden haben.
  • „WAFER-PRODUKTE“ bezeichnet einen Halbleiter-Wafer mit einer Vielzahl nicht vereinzelter DIE-PRODUKTE und einer Vielzahl nicht vereinzelter DIES, welche den TI Probe Test nicht bestanden haben. Zur Klarstellung: der Begriff „WAFER-PRODUKTE“ keine WAFER-MAPS einschließt. 

Version 06-2022

Anhang A: Zusätzliche Bedingungen für Transaktionen auf TI.com

Bitte lesen Sie die folgenden Zusätzlichen Bedingungen für Transaktionen auf TI.com ("Zusätzliche Bedingungen") sorgfältig durch; diese sind rechtsverbindlich. Bei Fragen zu Ihrer TI.com-Bestellung wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an das TI Support Center.

Diese Zusätzlichen Bedingungen gelten für alle Bestellungen, die Sie über TI.com aufgeben sowie für alle WAREN, die TI Ihnen über TI.com liefert („TI.com-WAREN“); sie gelten als Ergänzung der Verkaufsbedingungen. Das Aufgeben von Bestellungen über jeden Kanal, einschließlich EDI, API oder per E-Mail, die über TI.com aufgegeben werden, sind nachfolgend als „TI.com-Transaktionen“ bezeichnet.

Mit jeder TI.com-Transaktion erklären Sie Ihre Zustimmung zu diesen Zusätzlichen Bedingungen und den Verkaufsbedingungen sowie den Nutzungsbedingungen von TI, der Datenschutzrichtlinie und der Cookie Richtlinie sowie allen zugehörigen Bedingungen, Hinweisen oder Disclaimer, die TI.com-WAREN oder zugehörigen Materialien beiliegen.

Sie erklären sich damit einverstanden, dass TI die Informationen, einschließlich der von Ihnen bereitgestellten persönlichen Daten (einschließlich Rechnungsdaten), erhält, verwendet und/oder Dritten offenlegen kann, um: (i) Ihre Bestellung(en) für TI.com-Transaktionen zu auszuführen; (ii) den Versand, die Lieferung oder die Verarbeitung von Zahlungsvorgängen zu erleichtern; und (iii) um mit Ihnen bezüglich Ihrer Bestellung und TI.com-WAREN in Kontakt zu treten. TI‘s Datenschutzrichtlinie regelt den Umgang mit Daten, einschließlich der von Ihnen bereitgestellten persönlichen Daten.

Wenn Sie eine Bestellung im Namen eines Unternehmens aufgeben, versichern Sie, dass Sie befugt sind, diesen Zusätzlichen Bedingungen und den Verkaufsbedingungen im Namen des Unternehmens zuzustimmen. Sie erklären, dass Sie TI und dessen Tochtergesellschaften, Organe, Vertreter und Mitarbeiter hinsichtlich aller Ansprüche, Klagen und Prozesse freizustellen, die durch Ihr schuldhaftes Verhalten aus oder im Zusammenhang mit Ihrer Bestellung, der Benutzung von TI.com oder einer Verletzungen dieser Zusätzlichen Bedingungen oder der Verkaufsbedingungen entstehen, einschließlich aller Haftungsansprüche oder Kosten, die im Zusammenhang mit Ansprüchen, Verlusten, Schäden, Klagen, Urteilen, Prozesskosten und Anwaltsgebühren entstehen.

1. Preise, Gebühren, Verfügbarkeit und Rechnungsstellung auf TI.com.

Die Preise gelten nur für TI.com-WAREN und beinhalten keine Transaktionssteuern (wie Umsatzsteuer, Waren- und Dienstleistungssteuer, Verbrauchssteuer, Verkaufssteuer), Versandkosten, Frachtkosten, Zölle oder andere Abgaben und Gebühren, wie z. B. Gebühren für spezielle Verpackung und Kennzeichnung von TI.com-WAREN, Genehmigungen, Zertifikate, Zollanmeldungen und Registrierungen (zusammenfassend als „zusätzliche Gebühren“ bezeichnet). Alle diese zusätzlichen Gebühren sind von Ihnen zu tragen.

TI kann den Preis und die Verfügbarkeit einer TI.com-WARE sowie die Höhe der zusätzlichen Gebühren nicht vor der Annahme Ihrer Bestellung bestätigen (wie in Ziffer 1 der Verkaufsbedingungen beschrieben). Trotz der Bemühungen von TI kann es vorkommen, dass eine kleine Anzahl von TI.com-WAREN falsch ausgezeichnet ist und/oder zusätzliche Gebühren falsch berechnet werden. Falls (i) der korrekte Preis einer TI.com-WARE höher ist als der Preis, der zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung auf TI.com angegeben wurde, oder diese TI.com-WARE nicht sofort zum Versand verfügbar ist, oder (ii) die tatsächlichen zusätzlichen Gebühren höher sind als zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung auf TI.com angegeben, dann kann TI nach eigenem Ermessen entweder vor dem Versand Ihrer Bestellung Rücksprache mit Ihnen bezüglich der weiteren Vorgehensweise nehmen oder Ihre Bestellung stornieren und Sie darüber entsprechend informieren. Produktinformationen, Preise und Verfügbarkeit von TI.com-WAREN können sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung vor Annahme Ihrer Bestellung ändern.

Die endgültigen Preise für TI.com-WAREN, die Höhe der zusätzlichen Gebühren sowie Liefer- und Versanddetails sind auf der Rechnung zu Ihrer Bestellung (die „Rechnung“) ausgewiesen, die unmittelbar vor dem Versand verfügbar ist. Sie können auf Ihre Rechnung zugreifen, indem Sie sich bei Ihrem MyTI-Konto anmelden und den Bestellverlauf aufrufen, oder wenn Sie Ihre Bestellung als Gast aufgegeben haben, indem Sie eine Kopie Ihrer Rechnung beim TI Support Center anfordern. Wenn Sie sich entschieden haben, für Ihre Bestellung eine Kreditlinie in Anspruch zu nehmen, müssen Sie möglicherweise stattdessen über den Anbieter der Kreditlinie auf Ihre Rechnung zugreifen.

2. Versand und Lieferung auf TI.com.

Sofern TI Ihnen nichts anderes mitteilt, werden die Sendungen an den in Ihrer Bestellung angegebenen Bestimmungsort gemäß den in den Versandanweisungen in Ihrer Bestellung angegebenen Versandbedingungen geliefert.

Mit Ihrer Bestellung autorisieren Sie jeden Anbieter, den TI mit der Lieferung von TI.com-WAREN beauftragt, gegebenenfalls zusätzliche Gebühren in Ihrem Namen an Behörden zu zahlen. Zusätzliche Gebühren können Ihnen direkt berechnet werden und sind nicht im Preis Ihrer Bestellung enthalten.

3. Rücksendungen und Rückerstattungen.

Soweit dies nicht ausdrücklich durch geltendes Recht vorgeschrieben oder in diesen Zusätzlichen Bedingungen anders geregelt ist, bietet TI keine Rückerstattungen, Rücksendungen oder Umtauschmöglichkeiten an. Etwaige Rückerstattungen werden innerhalb von dreißig (30) Werktagen nach Erhalt der an TI zurückgesandten TI.com-WAREN von TI vollständig geleistet. Es werden keine Rückerstattungen für Porto- und Verpackungskosten oder zusätzliche Gebühren geleistet, sofern dies nicht durch geltendes Recht anders vorgeschrieben ist.

4. Zahlungsbedingungen auf TI.com.

Sofern Sie und TI nichts anderes schriftlich vereinbart haben, müssen alle anfallenden Zahlungen vollständig vor dem Versand von TI.com-WAREN geleistet werden. TI kann den ungefähren vollen Bestellbetrag bei Ihrem Kredit- oder Debit-Anbieter zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung vorab belasten, was sich auf Ihre verfügbare Kreditlinie auswirken kann. Durch die Bestätigung Ihrer Bestellung am Ende des Bestellvorgangs erklären Sie sich damit einverstanden, die TI.com-WAREN sowie alle zusätzlichen Gebühren anzunehmen und zu bezahlen. Im Allgemeinen wird Ihre Bestellung nicht vor dem Versand der Bestellung abgerechnet. Dies kann jedoch in Abhängigkeit von der von Ihnen gewählten Zahlungsmethode auch bereits zum Zeitpunkt der Bestellung geschehen.

Sie versichern, berechtigt zu sein, die von Ihnen angegebene Kreditkarte oder andere Zahlungsmethoden zu verwenden, und dass alle Zahlungsdaten, die Sie TI zur Verfügung stellen, wahrheitsgemäß und korrekt sind. TI kann vor Annahme einer Bestellung zusätzliche Informationen oder Überprüfungen verlangen.

5. Verwendung von Gutscheincodes auf TI.com.

TI kann Ihnen nach eigenem Ermessen einen Gutscheincode mitteilen. Um einen Gutschein einzulösen, geben Sie den Gutscheincode in das dafür vorgesehene Feld ein. Wenn der Gutschein gültig ist, wird an der Kasse der Rabattbetrag angezeigt. Wird der Gutscheincode nicht bei Kaufabschluss eingegeben, kann der Gutschein nicht berücksichtigt werden. Gutscheine können nicht in bar oder als Barwert ausgezahlt werden. Gutscheine können nicht verwendet werden, um offene Forderungen aus früheren Einkäufen zu begleichen. Sie sind nicht übertragbar, nicht zum Weiterverkauf bestimmt und können nicht mit anderen Angeboten, Werbeaktionen, Gutscheinen oder Rabatten kombiniert werden.

Anhang B: Regulatorische Hinweise für Evaluierungskits (Regulatory Notices for Evaluation Kits)

1. United States.

Notice applicable to Evaluation Kits not FCC-Approved:

FCC NOTICE: This kit is designed to allow product developers to evaluate electronic components, circuitry, or software associated with the kit to determine whether to incorporate such items in a finished product and software developers to write software applications for use with the end product. This kit is not a finished product and when assembled may not be resold or otherwise marketed unless all required FCC equipment authorizations are first obtained. Operation is subject to the condition that this product not cause harmful interference to licensed radio stations and that this product accept harmful interference. Unless the assembled kit is designed to operate under part 15, part 18 or part 95 of this chapter, the operator of the kit must operate under the authority of an FCC license holder or must secure an experimental authorization under part 5 of this chapter. 3.1.2 

For Evaluation Kits annotated as FCC – FEDERAL COMMUNICATIONS COMMISSION Part 15 Compliant:

CAUTION

This device complies with part 15 of the FCC Rules. Operation is subject to the following two conditions: (1) This device may not cause harmful interference, and (2) this device must accept any interference received, including interference that may cause undesired operation.

Changes or modifications not expressly approved by the party responsible for compliance could void the user's authority to operate the equipment.

FCC Interference Statement for Class A Evaluation Kits

NOTE: This equipment has been tested and found to comply with the limits for a Class A digital device, pursuant to part 15 of the FCC Rules. These limits are designed to provide reasonable protection against harmful interference when the equipment is operated in a commercial environment. This equipment generates, uses, and can radiate radio frequency energy and, if not installed and used in accordance with the instruction manual, may cause harmful interference to radio communications. Operation of this equipment in a residential area is likely to cause harmful interference in which case the user will be required to correct the interference at his own expense.

FCC Interference Statement for Class B Evaluation Kits

NOTE: This equipment has been tested and found to comply with the limits for a Class B digital device, pursuant to part 15 of the FCC Rules. These limits are designed to provide reasonable protection against harmful interference in a residential installation. This equipment generates, uses and can radiate radio frequency energy and, if not installed and used in accordance with the instructions, may cause harmful interference to radio communications. However, there is no guarantee that interference will not occur in a particular installation. If this equipment does cause harmful interference to radio or television reception, which can be determined by turning the equipment off and on, the user is encouraged to try to correct the interference by one or more of the following measures:

Reorient or relocate the receiving antenna.

Increase the separation between the equipment and receiver.

Connect the equipment into an outlet on a circuit different from that to which the receiver is connected.

Consult the dealer or an experienced radio/TV technician for help.

2. Canada. For Evaluation Kits issued with an Innovation, Science and Economic Development Canada (ISED) Certificate of Conformance to RSS-210 

Concerning Evaluation Kits Including Radio Transmitters:

This device complies with ISED’s license-exempt RSS(s). Operation is subject to the following two conditions: (1) this device may not cause interference, and (2) this device must accept any interference, including interference that may cause undesired operation of the device.

Concernant les ensembles d’évaluation (Evaluation Kits) avec appareils radio:

Le présent appareil est conforme aux CNR d’Innovation, Sciences et Développement économique Canada (ISDE) applicables aux appareils radio exempts de licence. L'exploitation est autorisée aux deux conditions suivantes: (1) l'appareil ne doit pas produire de brouillage, et (2) l'appareil doit accepter tout brouillage radioélectrique subi, même si le brouillage est susceptible d'en compromettre le fonctionnement.

Concerning Evaluation Kits Including Detachable Antennas:

Under ISED regulations, this radio transmitter may only operate using an antenna of a type and maximum (or lesser) gain approved for the transmitter by ISED. To reduce potential radio interference to other users, the antenna type and its gain should be so chosen that the equivalent isotropically radiated power (e.i.r.p.) is not more than that necessary for successful communication. This radio transmitter has been approved by ISED to operate with the antenna types listed in the user guide with the maximum permissible gain and required antenna impedance for each antenna type indicated. Antenna types not included in this list, having a gain greater than the maximum gain indicated for that type, are strictly prohibited for use with this device.

Concernant les ensembles d’évaluation (Evaluation Kits) avec antennes détachables:

Conformément à la réglementation d’ISDE, le présent émetteur radio peut fonctionner avec une antenne d'un type et d'un gain maximal (ou inférieur) approuvé pour l'émetteur par ISDE. Dans le but de réduire les risques de brouillage radioélectrique à l'intention des autres utilisateurs, il faut choisir le type d'antenne et son gain de sorte que la puissance isotrope rayonnée équivalente (p.i.r.e.) ne dépasse pas l'intensité nécessaire à l'établissement d'une communication satisfaisante. Le présent émetteur radio a été approuvé par ISDE pour fonctionner avec les types d'antenne énumérés dans le manuel d’usage et ayant un gain admissible maximal et l'impédance requise pour chaque type d'antenne. Les types d'antenne non inclus dans cette liste, ou dont le gain est supérieur au gain maximal indiqué, sont strictement interdits pour l'exploitation de l'émetteur.

3. Japan.

Notice for Evaluation Kits delivered in Japan: Please see 日本国内に輸入される評価用キット、ボードについては、次のサイトをご覧ください。

Buyer is responsible for compliance with Japanese legal requirements for use of Evaluation Kits under applicable Japanese laws including Radio Law of Japan and Electrical Appliances and Materials Safety Act.

Notice for Users of Evaluation Kits Considered “Radio Frequency Products” in Japan: Evaluation Kits entering Japan may not be certified by TI as conforming to Technical Regulations of Radio Law of Japan. If user uses Evaluation Kits in Japan, not certified to Technical Regulations of Radio Law of Japan, user is required to follow the instructions set forth by Radio Law of Japan, which includes, but is not limited to, the instructions below with respect to Evaluation Kits (which for the avoidance of doubt are stated strictly for convenience and should be verified by user):

1. Use Evaluation Kits in a shielded room or any other test facility as defined in the notification #173 issued by Ministry of Internal Affairs and Communications on March 28, 2006, based on Sub-section 1.1 of Article 6 of the Ministry’s Rule for Enforcement of Radio Law of Japan,

2. Use Evaluation Kits only after user obtains the license of Test Radio Station as provided in Radio Law of Japan with respect to Evaluation Kits, or

3. Use of Evaluation Kits only after user obtains the Technical Regulations Conformity Certification as provided in Radio Law of Japan with respect to Evaluation Kits. Also, do not transfer Evaluation Kits, unless user gives the same notice above to the transferee. Please note that if user does not follow the instructions above, user will be subject to penalties of Radio Law of Japan.

【無線電波を送信する製品の開発キットをお使いになる際の注意事項】 開発キットの中には技術基準適合証明を受けて いないものがあります。 技術適合証明を受けていないもののご使用に際しては、電波法遵守のため、以下のいずれかの 措置を取っていただく必要がありますのでご注意ください。

1. 電波法施行規則第6条第1項第1号に基づく平成18年3月28日総務省告示第173号で定められた電波暗室等の試験設備でご使用 いただく。 

2. 実験局の免許を取得後ご使用いただく。

3. 技術基準適合証明を取得後ご使用いただく。 

なお、本製品は、上記の「ご使用にあたっての注意」を譲渡先、移転先に通知しない限り、譲渡、移転できないものとします。 上記を遵守頂けない場合は、電波法の罰則が適用される可能性があることをご留意ください。 日本テキサス・イ ンスツルメンツ株式会社 東京都新宿区西新宿6丁目24番1号 西新宿三井ビル

Notice for Evaluation Kits for Power Line Communication: 

Please see 電力線搬送波通信についての開発キットをお使いになる際の注意事項については、次のところをご覧ください。