Grundlegendes zur CRA der Europäischen Union (EU) Die CRA zielt darauf ab, Verbraucher und Unternehmen vor den wachsenden Risiken von Sicherheitslücken in unserer vernetzten Welt zu schützen. Sie legt die Regeln für das Design, die Entwicklung und Produktion von Produkten mit digitalen Elementen sowie Prozesse für den Umgang mit Schwachstellen während des gesamten Produktlebenszyklus fest. TI beteiligt sich aktiv an der Gestaltung und Verfolgung der Entwicklungen der CRA, damit wir Ihnen helfen können, die Anforderungen zuverlässig zu erfüllen und schnell sichere, konforme Produkte auf den Markt zu bringen.

 

Geltungsbereich der Cyberresilienz-Verordnung (Cyber Resilience Act, CRA)

Die Cyberresilienz-Verordnung der EU [1] gilt für Produkte und Komponenten mit digitalen Elementen, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden, wie z. B. Hardware- oder Software-Produkte, die digitale Daten verarbeiten und die dafür vorgesehen sind oder von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie mit einem anderen Gerät oder einem Netzwerk verbunden werden.

Im Geltungsbereich enthalten

Beispiele für Produkte und Komponenten mit digitalen Elementen:

Hardware:

  • Netzwerkmanagementsysteme
  • Intelligente Haushaltsgeräte
  • Mobiltelefone
  • Mikroprozessoren und Mikrocontroller

Software:

  • Betriebssysteme
  • Open-Source-Software
  • Boot-Manager

Nicht im Geltungsbereich enthalten

Produkte mit digitalen Elementen, für welche die folgenden bestehenden EU-Rechtsakte gelten [1]:
 

CRA – Zeitleiste


Anforderungen der CRA

Die CRA gilt für Produkte und Komponenten mit digitalen Elementen, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden, wie z. B. Hardware- oder Software-Produkte, die digitale Daten verarbeiten und die dafür vorgesehen sind oder von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie mit einem anderen Gerät oder einem Netzwerk verbunden werden.

Produktanforderungen

1. Angemessenes Sicherheitsniveau
2. Produkte müssen ohne bekannte Schwachstellen geliefert werden
3. Auf Grundlage der Risiken und je nach Fall:
        • Sicherheit durch Voreinstellungen
        • Bereitstellung geeigneter Sicherheitsaktualisierungen
        • Schutz vor unbefugtem Zugriff
        • Vertraulichkeit und Integrität von Daten, Befehlen und Programmen
        • Minimierung von Daten
        • Verfügbarkeit wesentlicher Funktionen
        • Minimierung negativer Auswirkungen auf andere Geräte
        • Begrenzung von Angriffsflächen
        • Verringerung der Auswirkungen von Vorfällen
        • Aufzeichnung und Überwachung sicherheitsrelevanter Ereignisse
        • Sichere und dauerhafte Löschung bzw. Übertragung von Daten und Einstellungen

Prozess zur Behandlung von Schwachstellen

        • Ermitteln und Dokumentieren von Abhängigkeiten und Schwachstellen, einschließlich Software-Stücklisten
        • Nachverfolgung von Schwachstellen
        • Keine bekannten Schwachstellen und unverzügliches Behandeln von Schwachstellen
        • Sicherheitstests am digitalen Produkt
        • Veröffentlichung von Informationen zu behobenen Schwachstellen
        • Strategie für die koordinierte Offenlegung von Schwachstellen
        • Erleichterung des Austauschs von Informationen über mögliche Schwachstellen
        • Unverzügliche und kostenlose Bereitstellung von Patches zusammen mit Hinweisen

Informationen und Beschriftung

        • CE-Kennzeichnung
        • EU-Konformitätserklärung
        • Benennung eines Bevollmächtigten sowie einer Kontaktstelle für Sicherheit
        • Technische Dokumentation einschließlich einer Bewertung des Cybersicherheitsrisikos
        • Informationen zur Verfügbarkeit von Sicherheitsaktualisierungen
        • Software-Stückliste der obersten Abhängigkeiten
        • Technische Dokumentation, welche die Unterstützung und den Unterstützungszeitraum festlegt
        • Öffentliches Softwarearchiv mit Zugang zu Revisionen
        • Bereitstellung von Benutzeranweisungen
        • Identifizierung des Produkts

Unser Bekenntnis zur Cybersicherheit

Jahrzehntelange Erfahrung im Bereich der Sicherheit
Zertifiziert durch TÜV SÜD 
Genaue Überwachung der Entwicklung der CRA
Möglichkeit zur Meldung von Schwachstellen

Wir leiten Sie durch Ihren Produktzyklus

Produktdefinition

  • Definition der Verwendung des Produkts
  • Definition der entsprechenden CRA-Klasse
  • Bewertung möglicher Risiken

Design und Entwicklung

  • Identifizierung von Schwachstellen
  • Erstellung von Software-Stücklisten (Software Bill of Materials, SBOM)
  • Bereitstellung von technischer CRA-Dokumentation

Validierung

  • Bewertung der Konformität
  • Minderung vorhandener Schwachstellen
  • Bereitstellung von technischer CRA-Dokumentation

Bereitstellung

Ressourcen

Zertifizierung für den Prozess der Cyber-Security in Fahrzeugen

Einhaltung von ISO/SAE 21434 zur Cybersicherheit von Produkten
Zertifikat herunterladen

Compliance stärken: Die Verwaltung von Schwachstellen in der Cybersecurity optimieren

Dieses Dokument bietet einen Überblick über den Ansatz zur Verwaltung von Schwachstellen von TI, seine Anpassung an die CRA-Anforderungen und darüber, wie PSAP TI und seine Kunden dabei unterstützt, die Compliance-Verpflichtungen über die gesamte Lieferkette hinweg zu erfüllen.
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Quellennachweise

1. Europäische Union. 20. Nov. 2025. „Verordnung – 2024/2847 – EN – EUR-Lex“. Aufgerufen am 1. August 2025.

2. Europäische Cyberresilienz-Verordnung, o. D. „Cyberresilienz-Verordnung (Cyber Resilience Act, CRA) | Aktualisierungen, Einhaltung“. Aufgerufen am 1. August 2025.