De Terms

TERMS AND CONDITIONS OF SALE

GERMANY

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Texas Instruments Deutschland GmbH ("TID")
Allgemeine Verkaufsbedingungen

  1. Angebot und Annahme:
    • 1.1 TID verkauft und liefert Produkte ausschließlich zu den hier genannten Verkaufsbedingungen. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Bestellungen des Käufers. Zusätzliche oder abweichende vom Käufer vorgeschlagene Bedingungen lehnt TID hiermit ab, es sei denn, TID stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch für in der Bestellung des Käufers genannte Geschäftsbedingungen. Solche Geschäftsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn TID eine Bestellung in Kenntnis solcher widersprechenden Bestimmungen ausführt, ohne diese ausdrücklich zurückzuweisen.
    • 1.2 Die Angebote von TID sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn TID eine Bestellung schriftlich bestätigt oder mit deren Ausführung begonnen hat.
  2. Preise:
    • 2.1 Der zum Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung bei TID geltende Preis bleibt gültig, wenn die Lieferung innerhalb von zwölf (12) Monaten erfolgen soll. Andernfalls gilt der am tatsächlichen Lieferdatum für die tatsächlich gelieferte Menge geltende Preis.
    • 2.2 Wenn sich Preise für Treibstoffe, Metalle, Rohstoffe, Ausrüstungsgegenstände oder sonstige Produktionskosten wesentlich erhöhen, hat TID das Recht und der Käufer die Pflicht, den Preis für alle noch nicht versendeten Produkte neu zu verhandeln. Wenn darüber keine Einigung erzielt werden kann, hat TID das Recht, die betreffende Bestellung zu stornieren.
    • 2.3 Alle Preise verstehen sich frachtfrei versichert (CIP Incoterms 2000) zum benannten Bestimmungsort. Für Bestellungen in einem Wert unter 200,00 € behält sich TID vor, Verpackungskosten in Rechnung zu stellen.
  3. Lieferung und Gefahrübergang:
    • 3.1 Unbeschadet Ziffer 4 erfolgen Lieferungen frachtfrei versichert (CIP Incoterms 2000) zum benannten Bestimmungsort.
    • 3.2 TID ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Käufer wirtschaftlich zumutbar ist.
    • 3.3 Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden von TID schriftlich als verbindlich bestätigt. TID haftet nicht für Schäden, Verluste oder Kosten, die dem Käufer dadurch entstehen, dass TID die geplanten Liefertermine nicht einhält.
  4. Eigentumsvorbehalt:
    • 4.1 Alle an den Käufer versendeten Produkte bleiben Eigentum von TID ("Vorbehaltsware"), bis alle zum Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Forderungen von TID aus mit dem Käufer getätigten Geschäften vollständig beglichen sind.
    • 4.2 Der Käufer ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern und weiter zu verarbeiten, solange er nicht gegenüber TID in Zahlungsverzug gerät. Zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt.
    • 4.3 Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware dem Käufer erwachsenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an TID ab. Dies gilt auch für die Saldoforderung aus einem vereinbarten Kontokorrent. TID ermächtigt den Käufer, die an TID abgetretenen Forderungen für Rechnung von TID im eigenen Namen einzuziehen. TID ist berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und die Offenlegung der dem Käufer erwachsenden Forderungen zu verlangen, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät, wenn gegen den Käufer die Einzelzwangsvollstreckung betrieben wird, wenn eine erhebliche Vermögensverschlechterung eintritt oder im Falle eines Insolvenzverfahrens.
    • 4.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum von TID hinzuweisen und TID unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht ist TID berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Käufer sofort geltend zu machen. Soweit die Lieferung noch nicht erfolgt ist, kann TID nach ihrer Wahl sofort und/oder Zug um Zug gegen Bezahlung liefern.
    • 4.5 Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für TID vor. TID erwirbt Eigentum in Höhe des bei Be- oder Verarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware.
    • 4.6 Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so erwirbt TID Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Vermischung oder Verbindung. Ist bei der Verarbeitung ein anderer Gegenstand als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Käufer TID, soweit ihm die neue Sache gehört, daran Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache einräumt.
    • 4.7 Bei Verstößen des Käufers gegen eine Bestellung, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist TID zum Rücktritt von der Bestellung und/oder zur Rücknahme der Vorbehaltsware ohne das Erfordernis einer Nachfristsetzung berechtigt. Der Käufer ist zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet. TID ist berechtigt, zur Rücknahme der Vorbehaltsware die Räume des Käufers zu betreten, wo die Vorbehaltsware lagert, und die Vorbehaltsware sodann für TID zu lagern oder lagern zu lassen.
    • 4.8 Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfordert nicht TIDs Rücktritt vom Vertrag; ein Rücktritt vom Vertrag liegt nur dann vor, wenn TID diesen ausdrücklich erklärt.
  5. Zahlungsbedingungen:
    • 5.1 Zahlungen werden bei Lieferung fällig.
    • 5.2 Wenn TID dem Käufer Zahlungsaufschub einräumt, sind Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar. TID ist jederzeit berechtigt, gleich aus welchem Grund, den Kreditrahmen oder Zahlungsbedingungen zu ändern oder zu widerrufen. Wenn die Produkte in Teillieferungen ausgeliefert werden, hat der Käufer für jede Teillieferung gemäß diesen Zahlungsbedingungen zu zahlen.
    • 5.3 Leistet der Käufer eine Zahlung bei Fälligkeit nicht, ist TID berechtigt, sämtliche Bestellungen, für die TID dem Käufer Zahlungsaufschub gewährt hat, zurückzuhalten und nach dem fruchtlosen Verstreichen einer Nachfrist zu stornieren. Die Aussetzung der Vertragserfüllung kann zu Verzögerungen durch Änderung der Liefertermine führen, für die TID gegenüber dem Käufer nicht haftet. Wenn nach Einschätzung von TID die hier genannten Zahlungsbedingungen aufgrund der Finanzlage des Käufers nicht mehr gerechtfertigt sind, kann TID die weitere Vertragserfüllung von Vorauszahlungen oder der Stellung von Sicherheiten abhängig machen.
    • 5.4 Der Käufer kann gegen Zahlungsansprüche nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht (einschließlich des Rechts, gemäß § 320 BGB Erfüllung Zug um Zug zu verlangen) kann der Käufer nur in Bezug auf Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
  6. Steuern:
    • Soweit gesetzlich erforderlich, wird TID Mehrwertsteuer und alle anderen einschlägigen Steuern und Zölle dem Kaufpreis aufschlagen, und der Käufer wird diese bezahlen, es sei denn, er legt TID eine ordnungsgemäß ausgefertigte Steuerbefreiungsbescheinigung vor. Der Käufer ist nicht berechtigt, Steuern von TID geschuldeten Beträgen einzubehalten, insbesondere keine Quellensteuer nach den jeweils anwendbaren Gesetzen. Alle Quellensteuern sind vom Käufer zu tragen.
  7. Höhere Gewalt und Lieferengpässe:
    • 7.1 TID verletzt ihre Pflichten nicht und haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung, wenn diese durch ein Ereignis höherer Gewalt oder andere außerhalb ihrer Kontrolle liegende Umstände bedingt ist. Dies umfasst unter anderem Engpässe bei Personal, Energie, Treib- und Brennstoffen, Materialien und Ausrüstung, technische oder Produktionsausfälle, Krieg, Unruhen, hoheitliche Maßnahmen, Gesetze oder Vorschriften einschließlich gerichtlicher Verfügungen oder Erlasse, Ausfälle in Kommunikationsnetzen oder der Energieversorgung, Arbeitskampf, Naturkatastrophen, Feuer, Hochwasser, Erdbeben, Explosion oder Terrorakte.
    • 7.2 Im Falle eines Lieferengpasses kann TID Produktions- und Liefermengen so einteilen, wie TID dies in Anbetracht ihrer eigenen Erfordernisse und der ihrer anderen Kunden für angemessen hält.
  8. Sachmängel:
    • 8.1 Wenn ein Produkt innerhalb der Verjährungsfrist gemäß Ziffer 8.6 einen Sachmangel aufweist, der bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, wird TID nach eigener Wahl den Sachmangel auf eigene Kosten beseitigen oder als Ersatz zumindest ein grundüberholtes Austauschprodukt entsprechender Qualität liefern ("Nacherfüllung") oder die betreffenden Produkte zurücknehmen und den Kaufpreis dem Konto des Käufers gutschreiben. Die Nacherfüllung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
    • 8.2 Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Beschaffenheit des Produkts nicht der schriftlichen Vereinbarung zwischen TID und dem Käufer entspricht; das Fehlen von Eigenschaften des Produkts, die der Käufer nach öffentlichen Äußerungen von TID, insbesondere in der Werbung, erwartet, stellt nur dann einen Sachmangel dar, wenn eine solche Eigenschaft in der schriftlichen Vereinbarung aufgeführt ist. Mangels einer schriftlichen Vereinbarung liegt ein Sachmangel nur vor, wenn das Produkt nicht der Spezifikation von TID entspricht.
    • 8.3 (a) TID-Produkte sind nicht für den Einsatz in sicherheitskritischen Anwendungsbereichen (wie etwa lebenserhaltende Anwendungen) zugelassen, in denen bei Fehlfunktionen des TID-Produkts vernünftigerweise mit schweren Personenschäden oder Todesfällen zu rechnen wäre, es sei denn, der Käufer und TID haben einen schriftlichen Vertrag geschlossen, der einen solchen Einsatz ausdrücklich regelt. Der Käufer wird TID und deren Vertreter vollumfänglich von Schäden freihalten, die aus einem nicht-autorisierten Einsatz von TID-Produkten in solchen sicherheitskritischen Anwendungsbereichen entstehen.
    •      (b) TID-Produkte sind nicht für den Einsatz in Anwendungsbereichen und im Umfeld von Militär und Luft- und Raumfahrt bestimmt, soweit sie von TID nicht ausdrücklich als "military-grade" (entspricht militärischen Anforderungen) oder "enhanced plastic" (Plastikgehäuse verstärkt) ausgewiesen sind. Nur die von TID als "military-grade" ausgewiesenen Produkte erfüllen militärische Anforderungen. Jeglicher Einsatz von nicht als "military-grade" ausgewiesenen TID-Produkten in Anwendungsbereichen, in denen das TIDProdukt militärischen Anforderungen entsprechen muss, erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Käufers, und der Käufer ist allein für die Einhaltung aller gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit einem solchen Einsatz verantwortlich.
    •      (c) TID-Produkte sind nicht für den Einsatz in Anwendungsbereichen oder im Umfeld der Automobilindustrie bestimmt, soweit sie nicht von TID als ISO/TS 16949-konform ausgewiesen sind. Werden nicht entsprechend ausgewiesene Produkte so eingesetzt, ist TID für die Nichteinhaltung der ISO/TS 16949-Norm nicht verantwortlich.
    •      (d) Der Käufer muss sicherstellen, dass er die erforderlichen Sachkenntnisse hinsichtlich der sicherheitsrelevanten und regulatorischen Konsequenzen seiner Anwendungen hat, und er ist allein verantwortlich für die Einhaltung aller gesetzlichen, regulatorischen und sicherheitsbezogenen Anforderungen im Hinblick auf seine Produkte und die Nutzung von TID-Produkten in seinen Anwendungsbereichen; dies gilt ungeachtet etwaiger anwendungsbezogener Informationen oder Unterstützungsleistungen von TID.
    • 8.4 TID haftet nicht für Mängel, die durch Vernachlässigung, unsachgemäße Verwendung oder unsachgemäße Behandlung, einschließlich unsachgemäßer Installation, Bedienung, Benutzung, Wartung oder Prüfung, Verwendung außerhalb der von TID ausdrücklich benannten Einsatzgebiete und Umweltbedingungen und Benutzung in Kombination mit anderen, von TID hierfür nicht genehmigten Produkten, übermäßiger Beanspruchung oder normaler Abnutzung verursacht werden, oder für Produkte, die in irgendeiner Weise geändert oder abgewandelt wurden. Sachmängelansprüche des Käufers sind ebenfalls ausgeschlossen für Entwicklungsmuster, Prototypen und Vorserienlieferungen. Bei Produkten, die speziell für den Käufer angefertigt wurden, haftet TID außerdem nicht für Sachmängel, die auf dem Design des Käufers oder den von ihm hierzu erteilten Spezifikationen oder Anweisungen beruhen. Sachmängelansprüche des Käufers sind ferner ausgeschlossen, wenn der Käufer erkennbare Mängel nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen ab Lieferung, und versteckte Mängel nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Entdeckung gegenüber TID rügt.
    • 8.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Käufer unbeschadet der ihm gemäß Ziffer 10 zustehenden Ansprüche berechtigt, von der jeweiligen Bestellung zurückzutreten oder eine Preisminderung zu verlangen. Die dem Käufer wegen Sachmängeln des Produkts zustehenden Schadensersatzansprüche sind abschließend in Ziffer 10 geregelt.
    • 8.6 Die Verjährungsfrist für Mangelansprüche nach dieser Ziffer 8 beträgt ein (1) Jahr. Dies gilt nicht im Falle von Arglist, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei reparierten Produkten läuft die ursprüngliche Verjährungsfrist ab Rückgabe des reparierten Produkts an den Käufer weiter. Bei ausgetauschten Produkten beginnt die Verjährungsfrist ab Lieferung des Austauschproduktes an den Käufer neu zu laufen.
    • 8.7 Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung durch TID erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil ein Produkt nachträglich an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bei Erteilung der Bestellung bekannten bestimmungsgemäßen Gebrauch.
    • 8.8 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Mangel vorliegt, ist TID berechtigt, die Kosten der Überprüfung zu den jeweils gültigen Kostensätzen von TID zu berechnen. In diesem Fall werden die Kosten für die Zusendung des beanstandeten Produkts nicht erstattet und die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.
    • 8.9 Der Käufer ist verpflichtet, vor Verwendung oder dem Vertrieb von Systemen, in denen TID-Produkte enthalten sind, zunächst diese Systeme und die Funktionstüchtigkeit der TIDProdukte innerhalb dieser Systeme sorgfältig zu prüfen. Falls TID den Kunden kostenlos im Bereich Technik, Applikation oder Design berät, Qualifikations- oder Zuverlässigkeitsdaten zur Verfügung stellt oder sonstige Leistungen erbringt, geschieht dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Hierdurch werden die Pflichten von TID im Rahmen einer Bestellung weder erweitert noch geändert, insbesondere ändert dies nicht die Verpflichtungen von TID im Fall von Sachmängeln gemäß dieser Ziffer 8.
  9. Schutzrechte, Rechtsmängel:
    • 9.1 Vorbehaltlich der Ziffern 9.2, 9.3 und 10 wird TID den Käufer während des in Ziffer 8.6 genannten Zeitraumes von allen rechtskräftig gegen den Käufer festgesetzten oder von TID als Vergleich oder Kompromiss anerkannten Schäden, Haftungsansprüchen oder Kosten freistellen, soweit diese Ansprüche auf dem Vorwurf beruhen, dass ein von TID hergestelltes und an den Käufer geliefertes Produkt unmittelbar gegen Patente, Urheberrechte oder sonstige geistige Schutzrechte der USA, Kanadas, Japans oder eines EUMitgliedsstaates verstößt, vorausgesetzt, (i) TID wird sofort über den betreffenden Anspruch informiert und erhält ggf. eine Kopie desselben, (ii) TID erhält sämtliches im Besitz des Käufers befindliche Beweismaterial, (iii) TID erhält angemessene Unterstützung und die alleinige Kontrolle über entsprechende Abwehrmaßnahmen, zu denen TID berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, sowie hinsichtlich aller diesbezüglichen Vergleichs- oder Einigungsverhandlungen, und (iv) der Käufer erkennt eine Verletzung von Schutzrechten gegenüber Dritten nicht an. Stellt der Käufer die Nutzung des Produkts aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass die Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung bedeutet.
    • 9.2 Im Falle einer Anschuldigung, aufgrund derer TID verpflichtet ist, den Käufer gemäß Ziffer 9.1 freizustellen, wird TID (i) eine Lizenz erwerben, die dem Käufer die weitere Nutzung der Produkte erlaubt, (ii) die Produkte austauschen oder so abändern, dass keine Schutzrechtsverletzung mehr besteht, ohne dabei jedoch die Funktionalität der Produkte wesentlich zu beeinträchtigen, oder (iii) wenn TID weder (i) noch (ii) zu angemessenen Bedingungen möglich ist, kann TID dem Käufer den Kaufpreis und die Transportkosten für die betreffenden Produkte zurückerstatten. Wenn TID sich für die in Ziffer (iii) genannte Möglichkeit entscheidet, hat der Käufer alle noch in seinem Besitz, in seiner Obhut oder unter seiner Kontrolle befindlichen Produkte an TID zurückzugeben. Die vorgenannten Verpflichtungen sind vorbehaltlich etwaiger gemäß Ziffer 10 beschränkter Schadensersatzansprüche die einzigen Verpflichtungen von TID.
    • 9.3 TID haftet nicht für Kosten, Verluste oder Schäden, die sich aufgrund von vorsätzlichen Handlungen des Käufers oder einem vom Käufer ohne TIDs vorherige schriftliche Zustimmung eingegangenen Vergleich oder Kompromiss ergeben. TID ist nicht zur Verteidigung verpflichtet und haftet nicht für Kosten, Verluste oder Schäden, soweit eine behauptete Schutzrechtsverletzung darauf beruht, dass (i) der Käufer die Produkte in Kombination mit anderen Produkten, anderer Software oder anderer Ausrüstung verwendet; (ii) der Käufer die Produkte in einer anderen Weise oder in einem anderen Anwendungsbereich verwendet als denjenigen, für die sie ausgelegt oder vorgesehen sind, unabhängig davon, ob TID diese Verwendung bekannt war oder TID darüber informiert wurde (es sei denn, TID hat dieser Verwendung ausdrücklich zugestimmt); (iii) der Käufer die Produkte innerhalb eines Fertigungs- oder sonstigen Prozesses verwendet; (iv) der Käufer die Produkte abändert; (v) TID das spezielle Design, die Anweisungen oder Spezifikationen des Käufers befolgt; oder (vi) TID einen technischen Industrie- oder (proprietären) Unternehmensstandard einhält oder der Käufer die Produkte verwendet, um die Umsetzung eines technischen Industrie- oder (proprietären) Unternehmensstandards zu ermöglichen (die in (i) bis (vi) genannten Ansprüche werden einzeln und gemeinschaftlich im Folgenden als "sonstige Ansprüche" bezeichnet).
    • 9.4 Der Käufer wird TID von allen rechtskräftig gegen TID festgesetzten oder vom Käufer als Vergleich oder Kompromiss anerkannten Schäden, Haftungsansprüchen oder Kosten freistellen und dagegen schadlos halten und alle gegen TID vorgebrachten Ansprüche abwehren, soweit sich diese aus einer Anschuldigung aufgrund von sonstigen Ansprüchen ergeben.
    • 9.5 Diese Ziffer 9 regelt die Haftung von TID und dem Käufer für Schutzrechtsverletzungen abschließend.
    • 9.6 Ziffer 8 findet auf alle anderen Rechtsmängel Anwendung.
  10. Haftungsbeschränkung:
    • 10.1 TID haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur dann, wenn diese auf wesentliche Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht.
    • 10.2 In den Fällen der Ziffer 10.1 ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten eines Beauftragten oder Mitarbeiters von TID verursacht wurden, der kein Organ oder leitender Angestellter von TID ist.
    • 10.3 Die gemäß 10.2 beschränkten Schadensersatzansprüche des Käufers verjähren nach zwei (2) Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Anspruch entstanden ist und der Käufer Kenntnis davon erlangte. Ohne Rücksicht auf die Kenntnis des Käufers verjähren Schadensersatzansprüche jedoch spätestens drei (3) Jahre nach dem schädigenden Ereignis. Schadensersatzansprüche des Käufers aufgrund von Sachmängeln verjähren in einem (1) Jahr ab Lieferung.
    • 10.4 Mit Ausnahme der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit eines Produkts, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unabhängig von deren Rechtsgrund für alle Schadensersatzansprüche.
    • 10.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle etwaiger Schadensersatzansprüche des Käufers gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von TID.
  11. Änderung von Lieferterminen: Innerhalb von dreißig (30) Tagen vor dem von TID geplanten Liefertermin sind keine Lieferterminänderungen durch den Käufer möglich. Ändert der Käufer einen Liefertermin innerhalb von dreißig (30) bis neunzig (90) Tagen vor dem von TID geplanten Liefertermin, kann eine Gebühr erhoben werden. Eine solche Gebühr wird von TID ggf. in angemessener Höhe festgelegt unter Berücksichtigung von Faktoren, wie z. B. ob das Produkt speziell für den Käufer hergestellt wurde, ob und inwieweit TID in der Lage ist, innerhalb der vom Käufer gesetzten Frist ihren Produktionsablauf zu ändern, ob und inwieweit TID spezielle Materialien und Ausrüstung erworben oder abgestellt hat, um die Bestellung des Käufers zu erfüllen, sowie anhand aller sonstigen von TID begründetermaßen herangezogenen Faktoren. Mit einem Vorlauf von über neunzig (90) Tagen gegenüber dem von TID geplanten Liefertermin kann der Käufer Lieferterminänderungen nach seinem Ermessen und gebührenfrei vornehmen.
  12. Rechtswahl und Gerichtsstand: Das Vertragsverhältnis zwischen TID und dem Käufer unterliegt deutschem Recht und ist nach deutschem Recht auszulegen. Das UNKaufrecht findet keine Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München, Landgericht München I. TID kann gerichtliche Schritte gegen den Käufer auch an dessen Sitz einleiten.
  13. Exportkontrolle:
    • 13.1 Der Käufer verpflichtet sich, dass weder er noch seine Tochtergesellschaften von TID erhaltene Technologien, Software bzw. Software-Quellcodes (wie in Part 772 der US Export Administration Regulations des USHandelsministeriums ("EAR") definiert) oder hieraus unmittelbar resultierende Produkte (wie in Part 734 der EAR definiert) direkt oder indirekt an einen Bestimmungsort oder in ein Bestimmungsland, wohin die Ausfuhr, Wiederausfuhr oder Herausgabe der Technologien, Software oder Software- Quellcodes oder unmittelbaren Produkte derselben laut EAR oder anwendbarer deutscher oder europäischer Exportgesetze verboten ist, exportieren, reexportieren oder dorthin herausgeben werden, es sei denn, die hierfür jeweils erforderliche Genehmigung des USHandelsministeriums oder der zuständigen deutschen oder europäischen Behörde liegt vor. Dies sichert der Käufer TID gemäß Part 740 der EAR (Beschränkungen unterliegende Technologien und Software) zu.
    • 13.2 Der Käufer verpflichtet sich außerdem, vor der Ausfuhr oder Wiederausfuhr von Produkten, technischen Daten, Software oder Software-Quellcodes, die er im Rahmen einer Bestellung von TID erworben hat, oder von hieraus unmittelbar resultierenden Produkten alle erforderlichen Ausfuhrgenehmigungen oder sonstigen Unterlagen zu beschaffen. Folglich darf der Käufer keine derartigen Produkte, technischen Daten, Software oder Software-Quellcodes direkt oder indirekt an eine Person, Firma, ein Unternehmen, Land oder mehrere Länder verkaufen, exportieren, reexportieren, übertragen, umlenken oder auf andere Weise veräußern, die laut US-amerikanischem oder anderem anwendbaren, insbesondere deutschen oder europäischen, Recht entsprechenden Verboten unterliegen. Darüber hinaus hat der Käufer alle Personen, Firmen oder Unternehmen, von denen er begründeterweise annimmt, dass sie die betreffenden Produkte, technischen Daten, Software oder Software-Quellcodes vom Käufer in der Absicht erwerben, diese zu exportieren, auf die Pflicht zur Einhaltung dieser Gesetze und Vorschriften hinzuweisen. Der Käufer und TID haben jeweils auf eigene Kosten alle Genehmigungen sowie Ein- und Ausfuhrdokumente zu beschaffen, die sie jeweils benötigen, um ihre Pflichten im Rahmen einer Bestellung zu erfüllen. Wenn für die Lieferung der Produkte keine staatlichen Genehmigungen erteilt werden, kann TID die betreffende Bestellung stornieren.
  14. Abtretung: Keine diesen Verkaufsbedingungen unterliegende Bestellung darf vom Käufer ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TID abgetreten werden. § 354 a HGB bleibt davon unberührt.
  15. Salvatorische Klausel: Wenn eine Bestimmung der vorliegenden Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise ungültig ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. der übrige Teil der betreffenden Bestimmung wirksam.
  16. Vollständigkeit der Vereinbarung: Diese Verkaufsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Käufer und TID dar und ersetzen alle früheren Verträge, Vereinbarungen und Abreden (seien sie schriftlich oder mündlich) in Hinblick auf den Regelungsgegenstand dieser Verkaufsbedingungen. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen; Ergänzungen oder Änderungen dieser Verkaufsbedingungen bedürfen der Schriftform und der Unterschrift eines ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreters von TID. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

November 2010
Änderungen vorbehalten